Gesetzesänderung Alkoholverbot bei Feuerwehr-Einsatzfahrt

05Mitglieder von Milizfeuerwehren sind rund um die Uhr für Einsätze auf Abruf bereit. Um dem den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und die 0.00 Promille für eine Blaulichtfahrt in jedem Falle einhalten zu können, dürften Fahrer in Milizfeuerwehren nie mehr ein alkoholisches Getränk konsumieren.

Die Gesetzesänderung lockert diese Vorschrift auf den üblichen Wert wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmer auf 0.50 Promille.

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