27. Januar 2022
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 02. Februar 2022 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.
Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln.
Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, (Kanton Zürich rund 470 stationäre, sowie 200 mobile Sirenen) mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden.
Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
Am 02. Februar 2022 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden.
Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ getestet welche im Kanton Zürich bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmieren würden.
Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen “Allgemeiner Alarm” ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Alertswiss und weitere Informationen über den Sirenentest
- Infos und Unterlagen sowie vorsorgliche Massnahmen zur Bewältigung bei Katastrophen und Notlagen unter www.alertswiss.ch sowie der Alertswiss-App.
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung werden die Alertswiss-Meldungen neu in der Stufe “Information” und nicht wie bei den letzten Sirenentests als “Alarm” publiziert. Es wird also beim Empfang der Meldung(en) zum Sirenentest kein Sirenenheulton auf den Mobiltelefonen ausgelöst.
- Infos, Unterlagen & TV- und Radio-Spots zum Thema Sirenentest unter www.sirenenalarm.ch oder www.sirenentest.ch sowie Teletext auf Seite 680 der SRG-Sender.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.