Gesetzesänderung Alkoholverbot bei Feuerwehr-Einsatzfahrt

05Mitglieder von Milizfeuerwehren sind rund um die Uhr für Einsätze auf Abruf bereit. Um dem den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und die 0.00 Promille für eine Blaulichtfahrt in jedem Falle einhalten zu können, dürften Fahrer in Milizfeuerwehren nie mehr ein alkoholisches Getränk konsumieren.

Die Gesetzesänderung lockert diese Vorschrift auf den üblichen Wert wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmer auf 0.50 Promille.

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Vereinsausstellung 2016

An der Vereinsausstellung und zugleich Jubiläum 40 Jahre Glockenaufzug des Kirchturmes Grüningen vom 01. Oktober präsentierten sich die Grüninger Vereine den Gästen aus ganz Grüningen.

Auch der Verein Freiwillige Feuerwehr Grüningen präsentierte seine Aktivitäten mit Bildern und bot Spiel und Spass für die ganze Familie. Die Ausstellung von Feuerwehrmaterial zeigte von der alten Handruckspritze bis zum topmodernen Tanklöschfahrzeug die Weiterentwicklung in der Feuerwehrgeschichte.

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